
pädagogisches Konzept
Unsere Mutter/Vater-Kind-Betreuung bietet eine Orientierung, begleitet in Überforderungssituationen und erschließt bzw. stärkt Ressourcen. Zum anderen hat die Betreuung für die Kinder eine besonders präventive Wirkung. Sie erfahren frühzeitig Akzeptanz, Sicherheit, Schutz, Wärme, Vertrauen und Förderung. ...
PDF: pädagogisches Konzept una-cumZiele
Partizipation im Erziehungsalltag ist uns wichtig und wird in unserer Einrichtung umgesetzt. Die Ziele werden prozessorientiert gemeinsam mit den Müttern und Vätern formuliert.Positive Mutter / Vater-Kind-Beziehung
Adäquater Umgang mit dem Kind
Stabilisierung der Mutter / des Vaters
Verbesserung der psychosozialen Kompetenz der Mutter / Vaters
Hauswirtschaftliche Kompetenz
Schulische und berufliche Perspektiven der Mutter / des Vaters
Integration ins Lebensumfeld (Soziotherapie)
Ggfs. Unterstützung im Ablösungsprozess von der Herkunftsfamilie
Beziehung und Umgang mit dem Vater / der Mutter des Kindes
Leistungsangebot
Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzliche Grundlage für die stationäre Betreuung ist in der Regel der §19, 41 SGB VIII. Die gesetzliche Grundlage für die ambulante Betreuung sind § 27 ff und in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Die Hilfeplanung findet Anwendung nach § 36 SGB VIII in enger Kooperation mit dem belegenden Jugendamt. Die bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich § 8a SGB VIII finden Anwendung in allen Bereichen.
Leistungsbereich
Die Einrichtung für Mütter / Väter und Kinder ist ein Angebot im Sinne des Rahmenvertrages I für NRW. Unser Leistungsbereich umfasst alle sozialpädagogischen Grundleistungen im Intensivpädagogischen Bereich, wohnen und Lebensunterhalt der Mütter / Väter und Kinder, Sachleistungen sowie Leistungen im übergreifenden personellen Bereich.
Die Grundleistungen zielen darauf ab, den Eltern in ihren Bestrebungen nach einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung zu motivieren, zu beraten, praktisch und lebensnah zu unterstützen und anzuleiten.
PDF: Konzept & LeistungenZusatzleistungen
- systemische Familientherapie
- Anti-Gewalt-Training
- Paarberatung
- Elternkurse (z.B. präventiv bei Geschwisterkindern )
- Professionelle Ernährungsberatung
- Traumafachberatung
- Lerntherapie
ambulante Betreuung
Die ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung bieten wir sowohl an als optimale Vorbereitung und Nachbereitung der stationären Betreuung, aber auch
als separate Betreuungsform im Rahmen der genannten gesetzlichen Grundlagen.
Wir erweitern unseren ambulanten Bereich, insbesondere auch in der Marte Meo Entwicklungsförderung.
Aufnahmebedingungen
Zielgruppe
Als Zielgruppe beschreiben wir in der Regel junge Frauen und Männer ab 16 Jahren mit ihren Kindern bzw. schon während der Schwangerschaft.
Aufgenommen werden junge Frauen und Männer, die aufgrund ihrer aktuellen Situation mit der Erziehung eines Kindes überfordert sind.
Die individuellen persönlichen und familiären Verhältnisse bieten nicht die Voraussetzungen und die ausreichende Unterstützung um alleine bzw. in der
bisherigen Umgebung verbleiben zu können. Die Mütter oder Väter kommen aus belasteten und schwierigen Umfeldern und Partnerschaften,
sollen und/oder wollen
sich hieraus lösen oder sind junge Menschen, die gravierende Unsicherheit in der Versorgung, Pflege und Erziehung des Kindes zeigen.
Insbesondere richtet sich unser Angebot auch an junge Frauen und Männer, die in großen Gruppen und starren Regulativen
ihre Möglichkeiten nicht entwickeln können.
Eine speziell auf sie und ihre Bedürfnisse ausgerichtete Betreuung bedeutet eine Chance zur Aktivierung eigener
Ressourcen und der Förderung von Fähigkeiten,
um den Alltag mit Kind zu meistern.
Aufnahme.
Im Rahmen einer Anfrage bitten wie zunächst das zuständige Jugendamt um schriftliche Informationen bzgl. der bisherigen und aktuellen Lebenssituation der Mutter /
des Vaters. Dann möchten wir nach Möglichkeit die Mutter / den Vater in ihrem Umfeld kennenlernen und den von ihr formulierten Bedarf.
Anschließend findet die Besichtigung unserer Einrichtung statt und damit das Kennenlernen des von uns praktizierten Betreuungsrahmens.
Nach einer Bedenkzeit wird ein weiterer Termin vereinbart, um die anderen Mütter / Väter und Kinder kennen zu lernen. Bei Bedarf kann ein Probewohnen
vereinbart werden. Nach dem Probewohnen und dessen Reflexion wird gemeinsam mit den Beteiligten (Hilfeempfänger, Sorgeberechtigte, Jugendamt) der
mögliche Einzugstermin vereinbart.
Ausschlusskriterien
Nicht anbieten können wir die stationäre Betreuung bei Drogenabhängigkeit oder wenn ein psychisches Krankheitsbild vorliegt, für das dieses Angebot nicht ausreichend ist.